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Ab 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht – Ist deine Website bereit?

  • katharina661
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Ab Juni 2025 tritt in Deutschland/Österreich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Gesetz, das viele Unternehmen betrifft, besonders im digitalen Raum. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Websites, Apps, E-Books, Self-Service-Terminals und viele weitere digitale Angebote müssen ab diesem Stichtag barrierefrei gestaltet sein. Doch was bedeutet das genau – und bist du betroffen?

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für:

  • Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, wie z. B. Online-Shops, E-Book-Anbieter oder Softwareentwickler.

  • Dienstleistende, z. B. Banken, Reisebüros, Telekommunikationsanbieter.

  • Hersteller und Vertreiber digitaler Endgeräte wie E-Reader, Geldautomaten oder Ticketautomaten.


Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen – aber: Auch sie profitieren von barrierefreien Angeboten. Warum, erfährst du gleich.


Was heißt „barrierefrei“ im digitalen Kontext?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Inhalte einfach, verständlich und zugänglich nutzen können. Das umfasst unter anderem:

  • Bedienbarkeit per Tastatur (für Menschen, die keine Maus nutzen können)

  • Vorlesbare Inhalte durch Screenreader

  • Kontraste und Schriftgrößen, die auch bei Sehschwächen lesbar sind

  • Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos

  • Klare, einfache Sprache


Die konkreten Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines), insbesondere an der Stufe AA.


Warum sich Barrierefreiheit auch für dich lohnt – selbst wenn du (noch) nicht verpflichtet bist

Barrierefreiheit ist keine lästige Pflicht – sie ist eine Investition in Qualität, Nutzerfreundlichkeit und Reichweite:

  • Erweiterung deiner Zielgruppe: Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung – potenzielle Kund:innen, die du mit barrierefreien Angeboten besser erreichst.

  • Bessere Usability für alle: Was Menschen mit Behinderung hilft, verbessert auch die Nutzererfahrung für Senioren, mobile Nutzer oder Menschen in schwierigen Nutzungssituationen (z. B. bei schlechter Internetverbindung).

  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen honorieren zugängliche Seiten – z. B. durch klare Struktur, sauberen Code und beschreibende Inhalte.

  • Zukunftssicherheit: Frühzeitig barrierefrei zu denken, hilft dir, langfristig gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.

  • Imagegewinn: Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein – ein starkes Signal an Kund:innen, Partner und Mitarbeitende.


Wie du jetzt starten kannst

Egal, ob du zur Pflichtgruppe gehörst oder proaktiv handeln willst – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um deine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen. Hier ein paar erste Schritte:

  1. Audit durchführen: Lass deine Website professionell auf Barrierefreiheit testen – es gibt auch kostenlose Tools für einen ersten Check (z. B. WAVE oder axe).

  2. WCAG-konform umsetzen: Achte auf Struktur, Farbkontraste, Alternativtexte und Bedienbarkeit.

  3. Schulungen für dein Team: Entwickler:innen, Designer:innen und Content-Verantwortliche sollten das Thema Barrierefreiheit verstehen und umsetzen können.

  4. Kontinuierlich testen: Barrierefreiheit ist kein einmaliger Task – sie gehört in den laufenden Prozess der Websitepflege.


Fazit

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend – und das ist gut so. Denn digitale Teilhabe ist ein Grundrecht. Ob du gesetzlich betroffen bist oder nicht: Barrierefreiheit bringt Vorteile für deine Nutzer:innen, dein Unternehmen und unsere Gesellschaft.


Mach den ersten Schritt – und sorge dafür, dass niemand ausgeschlossen wird.


Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Gerne setzen wir die nötigen Schritte auch um.






 
 
 

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