Facebook schafft im Streit mit Amerikas Wettbewerbshüter einen wichtigen Etappensieg und erreicht zudem einen Meilenstein an der Börse. Kartellwächter fordern weiter die Trennung von Instagram und WhatsApp.
Bei ihrem Versuch, vor Gericht die Zerschlagung von Facebook zu erwirken, hat die US-Regierung einen schweren Rückschlag erlitten. Ein Richter in Washington wies eine entsprechende Klage der Handelsbehörde FTC ab. Diese habe nicht zeigen können, dass Facebook ein Monopol im Markt für soziale Netzwerke habe, hieß es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung. Allerdings ließ er der Behörde noch die Möglichkeit offen, binnen 30 Tagen eine aktualisierte Klage einzureichen.
Kartellerfolg macht Facebook zum Billionenkonzern
Die Entscheidungen sorgten dafür, dass Facebook einen Meilenstein an der Börse erreichte. Der Aktienkurs legte um vier Prozent zu - zum Handelsschluss hatte das Unternehmen erstmals eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Billion Dollar. Facebook übersprang diese Marke als fünfter amerikanischer Technologiekonzern nach Apple, Microsoft, Amazon und der Google-Holding Alphabet.
Hat Facebook ein Monopol?
Das Urteil von Richter James Boasberg ist eine schwere Schlappe für die FTC, denn es war scharf formuliert und zielt auf den Kern des Wettbewerbsverfahrens. Er nannte die Klage „legal unzureichend“ und sagte, die Behörde habe nicht genügend Fakten geliefert, um zu belegen, dass Facebook im Markt für soziale Netzwerke ein Monopol hat. Sie habe lediglich vage behauptet, der Konzern habe mehr als 60 Prozent des Marktes, und das sei zu „spekulativ“. In der „Schlüsselfrage“, wie viel Macht Facebook tatsächlich besitze, habe die FTC zu wenig konkrete Anhaltspunkte geliefert.
Damit ist der Kartellstreit aber noch nicht zwangsläufig beendet, denn Richter Boasberg hat eine Tür für die Behörde offengelassen. Er gibt ihr nun 30 Tage Zeit, eine modifizierte Klage einzureichen. Anders ist es im Fall der Klage der Bundesstaaten, die Boasberg ohne Nachbesserungsoption abgewiesen hat. Er begründete dies damit, dass zwischen den Zukäufen von Instagram und Whatsapp in den Jahren 2012 und 2014 zu viel Zeit vergangen sei, um sie auf Forderung von Bundesstaaten noch rückgängig machen zu können. Dieses Verjährungsargument machte er allerdings auf Bundesebene in dem FTC-Fall nicht geltend.
Auch andere Internetriesen im Visier
Nach einer Serie schlechter Nachrichten über drohende Eingriffe in ihre Geschäftsmodelle ist die Entscheidung des Richters im allgemeinen für Facebook und auch für die amerikanischen Technologiegiganten eine willkommene Atempause. Sowohl auf ihrem amerikanischen Heimatmarkt, als auch in Europa sehen sich die Konzerne immer neuen Manövern von Politikern und Regulierern gegenüber, die ihre Macht beschneiden wollen. Auch gegen Google wurde in den USA im vergangenen Jahr eine Wettbewerbsklage eingereicht – in diesem Fall vom Justizministerium, der zweiten maßgeblichen Kartellinstanz des Landes. Gegen Apple und Amazon laufen ebenfalls kartellrechtliche Ermittlungen, die allerdings bislang noch nicht zu einer Klage geführt haben.
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