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Meta plant Einsatz von Nutzerdaten zum KI-Training – Widerspruch noch bis 26. Mai möglich

  • networxbox
  • 24. Mai
  • 2 Min. Lesezeit


META AI Einspruch
META AI Einspruch

Im weltweiten Wettlauf um die leistungsfähigste künstliche Intelligenz (KI) plant der Technologiekonzern Meta (ehemals Facebook), seine KI-Modelle künftig mit Daten von Nutzerinnen und Nutzern der Plattformen Facebook und Instagram zu trainieren. Unternehmenschef Mark Zuckerberg will so den Rückstand zu anderen Marktteilnehmern aufholen. Bereits ab dem 27. Mai 2025 sollen öffentlich sichtbare Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer in das Training der KI-Modelle einfließen.


Welche Daten verwendet werden

Verwendet werden sämtliche öffentlichen Beiträge, Kommentare, Fotos und Videos, die über die Plattformen veröffentlicht wurden – auch rückwirkend. Das bedeutet, dass Inhalte aus den vergangenen Jahren einbezogen werden, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Private Nachrichten sowie Daten von minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern sind von der Verwendung ausgeschlossen.

Einmal in das Training eingespeist, lassen sich diese Daten nachträglich nicht mehr aus dem KI-Modell entfernen. Wer eine Nutzung seiner Inhalte verhindern möchte, muss daher bis spätestens Montag, den 26. Mai 2025, aktiv widersprechen.


So kann der Widerspruch erfolgen

Meta bietet hierfür ein Onlineformular an, das über die Plattformen Instagram und Facebook erreichbar ist. Nach dem Einloggen kann der Widerspruch ohne Angabe von Gründen übermittelt werden. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Alternativ ist ein Widerspruch auch per E-Mail möglich, wobei keine spezifischen Adressen seitens Meta genannt werden. Als Kontakt können die allgemeinen Support-Adressen aus dem Impressum genutzt werden:

Kritik von Datenschutzorganisationen

Datenschutzorganisationen wie NOYB (None of Your Business) sowie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisieren Metas Vorgehen scharf. Sie sehen darin einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Meta stütze sich auf das Argument des „berechtigten Interesses“, während Kritiker ein ausdrückliches Opt-in-Verfahren fordern, bei dem Nutzerinnen und Nutzer der Datennutzung aktiv zustimmen müssten.

Max Schrems von NOYB bezeichnet Metas Vorgehen als „Diebstahl persönlicher Daten“ und wirft dem Konzern vor, rechtliche Grauzonen auszunutzen, um sich umfangreiche Datenmengen zu sichern. Zudem verweist er darauf, dass andere Unternehmen leistungsfähige KI-Systeme entwickelt haben, ohne auf soziale Netzwerke zurückzugreifen.


Persönliche Daten vs. gesellschaftlicher Nutzen: Eine ausgewogene Debatte?

Bei aller berechtigten Kritik an den Methoden Metas stellt sich jedoch auch die grundsätzliche Frage: Entsteht der einzelnen Person tatsächlich ein konkreter Nachteil, wenn ihre öffentlich sichtbaren und dabei anonymisiert weiterverarbeiteten Inhalte zum Training künstlicher Intelligenz genutzt werden?

Die Debatte wird zunehmend von der Vorstellung dominiert, dass jede Datenverwendung automatisch mit einem Risiko oder Schaden für die betroffene Person einhergeht. Dabei erscheint es mitunter, als würden Einzelpersonen die tatsächliche Relevanz ihrer Daten überschätzen. In vielen Fällen handelt es sich um Informationen, die ohnehin für ein breites Publikum sichtbar waren und im Rahmen der KI-Entwicklung lediglich statistisch ausgewertet werden – ohne Personenbezug.

Gleichzeitig könnten die daraus entstehenden Fortschritte auf gesellschaftlicher Ebene beträchtlich sein: Bessere KI-Modelle ermöglichen effizientere medizinische Diagnosen, individuellere Bildungsangebote, barrierefreie Kommunikation und viele weitere Anwendungen, von denen alle profitieren. Die Abwägung zwischen individuellem Datenschutz und kollektivem Fortschritt ist daher komplex – und verdient mehr Differenzierung als bloße Ablehnung.

Eine offene Diskussion über Risiken, Rechte und realistische Auswirkungen ist notwendig – jedoch ohne Klischees, Übertreibungen oder technologische Ängste. Nur so kann ein fairer Umgang mit Daten in Zeiten künstlicher Intelligenz gelingen.

 
 
 

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